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Doppelte Höchstbeträge bei Handwerkerleistungen bereits ab 2008? Seit dem 1.1.2009 sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen
(Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) besser von
der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 pro
Jahr wird auf 1.200 verdoppelt.
In der Fachliteratur wird nunmehr teilweise die Meinung vertreten, dass
der erhöhte Betrag bereits ab dem Jahr 2008 anzuwenden sei, weil das
Gesetz zur "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung",
mit dem der neue Höchstbetrag eingeführt worden ist, bereits vor
dem 1.1.2009 in Kraft getreten ist.
Das Finanzgericht Münster folgt in seinem Beschluss vom 11.12.2009
dieser Auffassung nicht. Aus seiner Sicht bestehen keine ernsthaften
Zweifel daran, dass der auf 1.200 heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag
für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr
2009 gilt.
Anmerkung: Zu diesem Sachverhalt sind weitere Verfahren bei
Finanzgerichten anhängig. Haushaltsnahe Dienstleistungen sollten
deshalb zwingend in der Steuererklärung für 2008 angegeben
werden. Sollte das Finanzamt die Aufwendungen nicht bis zum neuen Höchstbetrag
anerkennen, sollte ggf. Einspruch eingelegt und mit Hinweis auf die
anstehenden Entscheidungen Ruhen des Verfahrens beantragt werden. [Zurück zum Newsverzeichnis]
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