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Bitte alle Steuerbescheide zur Prüfung einreichen Es mehren sich Fälle, in denen Mandanten Steuerbescheide nicht
rechtzeitig zur Prüfung überlassen, z. B. weil das Ergebnis mit
der bei der Zusendung der Steuererklärung gemachten Prognose übereinstimmt.
Leider wird dann meistens zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. bei der
Bearbeitung der nächsten Steuererklärung, festgestellt, dass
zwar das Ergebnis zutreffend ist, aber nicht alle hier angebrachten
Vorbehalte, die nach der Abgabenordnung aufzunehmen wären, im
Bescheid enthalten sind. Wir bitten Sie deshalb, alle Bescheide sofort
nach Eingang zur Prüfung an uns weiterzuleiten. [Zurück zum Newsverzeichnis]
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